Der freiwillige Wehrdienst bietet Interessierten die Gelegenheit, Einblicke in die Arbeit der Bundeswehr zu erhalten, ohne sich langfristig zu verpflichten. Dieses Angebot existiert seit 1996 und richtet sich insbesondere an junge Menschen, die die Zeit zwischen verschiedenen Lebensabschnitten sinnvoll nutzen möchten – etwa zwischen Schulabschluss und dem Berufseinstieg. Je nach Wunsch kann die Dauer des Wehrdienstes zwischen sieben und 23 Monaten frei gewählt werden.
Voraussetzungen und Bewerbung
Die Teilnahme am freiwilligen Wehrdienst setzt bestimmte formale Voraussetzungen voraus. Bewerberinnen und Bewerber müssen:
- Mindestens 17 Jahre alt sein (Einwilligung der Eltern erforderlich, wenn minderjährig).
- Die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (ein Schulabschluss ist nicht zwingend erforderlich).
- Die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Bereitschaft zur bundesweiten Versetzung zeigen.
- Bei einem Wehrdienst von mehr als 12 Monaten: Bereit sein, an möglichen Auslandseinsätzen teilzunehmen.
Interessierte können sich online bewerben, idealerweise sechs bis zwölf Monate vor dem geplanten Dienstantritt. Darüber hinaus stehen bundesweit zahlreiche Beratungsstellen zur Verfügung, um Informationen über die verschiedenen möglichen Truppengattungen und Laufbahnen zu erhalten.
Die Auswahl erfolgt über einen umfassenden Einstellungstest, der folgende Bereiche abdeckt:
- Computerbasierter Basistest: Allgemeinwissen und kognitive Fähigkeiten.
- Sporttest: Überprüfung der körperlichen Fitness.
- Psychologisches Gespräch: Bewertung der persönlichen Eignung.
- Ärztliche Untersuchung: Feststellung der gesundheitlichen Tauglichkeit.
Gesundheitsprüfung und Tauglichkeit
Nicht alle Bewerberinnen und Bewerber werden zum freiwilligen Wehrdienst zugelassen. Eine entscheidende Rolle spielt die Einstufung des Tauglichkeitsgrades:
- Wehrdienstfähig: Geeignet für alle oder bestimmte Tätigkeiten, auch mit geringfügigen Einschränkungen.
- Vorübergehend nicht wehrdienstfähig: Bei gesundheitlichen Problemen, deren Verlauf ungewiss ist (z. B. nach Verletzungen).
- Nicht wehrdienstfähig: Bei schweren chronischen Erkrankungen oder anderen Ausschlusskriterien.
Ablauf des Wehrdienstes
Der freiwillige Wehrdienst beginnt jeweils im Januar, April, Juli oder Oktober. Nach der erfolgreichen Bewerbung durchlaufen die Rekruten zunächst eine allgemeine Grundausbildung, die etwa zwei bis drei Monate dauert. Dabei stehen Grundlagen militärischer Kenntnisse und Fähigkeiten im Fokus, etwa Schießübungen, Marschtraining und erste Einsätze im Team.
Im Anschluss folgt eine ein- bis zweimonatige „verwendungsbezogene militärfachliche Ausbildung“. Hier werden die Rekruten entsprechend ihres zukünftigen Einsatzbereiches geschult – sei es als Panzergrenadier, in der Logistik oder in anderen Spezialeinheiten. Nach dieser Ausbildungsphase üben die Soldatinnen und Soldaten ihre Aufgaben bis zum Ende ihrer Dienstzeit aus.
Ein typischer Tagesablauf
Der Tagesablauf während des Wehrdienstes ist strukturiert, aber abwechslungsreich. Ein möglicher Ablauf könnte wie folgt aussehen:
- 6:45 Uhr: Antreten und Morgenappell.
- 7:00 bis 11:00 Uhr: Sport, Schießtraining oder Hindernisübungen.
- 11:00 bis 12:00 Uhr: Mittagspause.
- 12:00 bis 14:00 Uhr: Theorieunterricht, beispielsweise Waffenlehre oder militärische Geschichte.
- 14:00 bis 16:00 Uhr: Praktische Übungen, etwa Pflege und Handhabung von Ausrüstung.
- 16:00 Uhr: Abschlussantreten mit Tagesbesprechung.
Vergütung und Vorteile
Die finanzielle Vergütung während des freiwilligen Wehrdienstes besteht aus dem Grundwehrsold und einem Zuschlag. Die Höhe steigt mit der Dauer des Dienstes an. Hier eine Übersicht:
Wehrdienstmonat | Grundwehrsold | Zuschlag | Gesamtsumme |
---|---|---|---|
1. bis 3. Monat | 342,30 € | 495,00 € | 837,30 € |
4. bis 6. Monat | 365,40 € | 495,00 € | 860,40 € |
7. bis 12. Monat | 388,50 € | 675,00 € | 1.063,50 € |
13. bis 18. Monat | 411,30 € | 735,00 € | 1.146,30 € |
19. bis 23. Monat | 411,30 € | 795,00 € | 1.206,30 € |
Neben der finanziellen Vergütung profitieren Freiwillige von weiteren Leistungen wie freier Unterkunft, Verpflegung und medizinischer Versorgung. Die Rentenbeiträge werden nach dem Wehrdienst nachträglich durch die Bundeswehr entrichtet, sofern eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird.
Freizeit und Urlaub
Rekruten haben während des Wehrdienstes Anspruch auf Freizeit und Urlaub. An den Wochenenden können sie das Kasernengelände in der Regel verlassen. Zudem stehen 30 Urlaubstage pro Jahr zur Verfügung, anteilig je nach Dienstzeit. Während der Grundausbildung gilt allerdings eine Urlaubssperre.
Fazit
Der freiwillige Wehrdienst bietet eine strukturierte Möglichkeit, die Bundeswehr kennenzulernen und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Mit klaren Voraussetzungen, flexibler Dienstzeit und umfassender Betreuung richtet sich das Angebot an junge Menschen, die eine berufliche Orientierung suchen oder eine Herausforderung in einem besonderen Umfeld erleben möchten.